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   BFH, 22.05.2019 - X B 109/18   

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https://dejure.org/2019,22399
BFH, 22.05.2019 - X B 109/18 (https://dejure.org/2019,22399)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2019 - X B 109/18 (https://dejure.org/2019,22399)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - X B 109/18 (https://dejure.org/2019,22399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 122 Abs 2, FGO § 47 Abs 1 S 1
    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • Bundesfinanzhof

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 122 Abs 2 AO, § 47 Abs 1 S 1 FGO
    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 365 Abs. 1 AO, § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 295 ZPO, § 116 Abs. 6 FGO, § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts des Zugangs eines Bescheides

  • Wolters Kluwer

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • rewis.io

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts des Zugangs eines Bescheides

  • datenbank.nwb.de

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    a) Für das weitere Verfahren weist der Senat --ohne Bindungswirkung für das FG-- daraufhin, dass zwar der Abgang des Briefumschlags mit den Einspruchsentscheidungen wie vom Vertreter des FA beschrieben, am Tag, der als Postabgang vermerkt worden ist, feststehen kann, dies aber nicht automatisch dazu führt, dass die Bekanntgabe beim Empfänger zwingend innerhalb der Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO geschehen sein muss, wenn jedenfalls ein privater Postzusteller in den Zustellvorgang eingebunden worden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14).

    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    c) Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 18, m.w.N.).

    Ist trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich, muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO zurückgegriffen werden (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 185, Rz 19).

  • BFH, 17.03.2010 - X B 95/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, Rz 5, und vom 22. März 2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 11).

    bb) Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht liegt aber trotz einer ggf. unterlassenen Rüge vor, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1827).

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, Rz 5, und vom 22. März 2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 11).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    aa) Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge untergehen kann (vgl. insoweit nur Senatsbeschluss vom 21. Juli 2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2012 - IV B 9/11

    Fehlerhafte Handhabung einer Bekanntgabenorm als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    a) Soweit das FG auf die Vorlage des Briefumschlages bestanden hat, hat es unter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2012 - IV B 9/11, BFH/NV 2012, 697) seine Zweifel daran ausschließen wollen, dass B (erst) nachträglich den Eingangsstempel mit dem Datum des 26. September 2017 auf den Einspruchsentscheidungen angebracht hat.
  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.06.2018 - 15 K 2760/17 G,U,F aufgehoben.
  • BFH, 22.03.2023 - X B 135/21

    Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde

    aa) Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge untergehen kann (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22.05.2019 - X B 109/18, BFH/NV 2019, 900, Rz 20, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, z.B. dann nicht, wenn sich auch aus dem übrigen Vortrag des Steuerpflichtigen Zweifel am Zugang innerhalb der 3-Tages-Frist ergeben (BFH, Urteil vom 22.05.2019 - X B 109/18, BFH/NV 2019, 900; gegen eine derartige Beweisvorsorgepflicht generell: Klein/Ratschow, AO, 15. Aufl. 2020, § 122 Rn. 59a).
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